In Wien unterliegen alle Bäume mit einem Stammumfang ab 40 cm (in 1 Meter Höhe) Wichtige Ausnahmen: Obstbäume, Bäume in Kleingartenanlagen, Bäume im forstrechtlichen Sinn. Alle anderen dürfen nur nach Erteilung einer Bewilligung durch das zuständige Magistratische Bezirksamt gefällt werden.
Gerne übernehmen wir für Sie auch die Antragstellung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens. |