AGB

Allgemeine Geschaeftsbedingungen:

Bei einem Geschaeftsabschluß muendlich od. schriftlich erklaeren Sie sich mit unseren AGB einverstanden.
Um spaetere Missverstaendnisse zu vermeiden, bitte ich Sie einen  Blick auf diese zu werfen.

Umfang und Geltungsbereich:
Die allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Firma Nemetz Baumentferner gelten für alle Dienstleistungen die wir  unserem Auftraggeber gegenueber erbringen. Sie gelten auch für alle zukuenftigen Geschaefte, selbst wenn nicht ausdruecklich darauf Bezug genommen wird. Diese AGB’s gelten auch fuer unsere Subfirmen, wenn diese Leistungen in unserem Namen an unsere Auftraggeber erbringen.

Geschaeftsabschluss:
Mit der muendlichen oder schriftlichen Auftragserteilung haben Sie einen rechtskraeftigen Vertrag abgeschlossen. Wenn Sie aus irgendwelchen Gruenden vom Vertrag zuruecktreten, koennen Kosten für Sie entstehen.
Bei einem Ruecktritt  mindestens 48 Stunden vor Arbeitsbeginn werden nur an uns gerichtete Stornokosten aus diesem Geschäft an den Kunden weiterverrechnet.
Erfolgt der Ruecktritt später als 48 Stunden vor Arbeitsbeginn, werden bis zu 100% des vereinbarten Preises und Anreisekosten in Rechnung gestellt.

Kostenvoranschlag:
Der schriftliche oder muendliche Kostenvoranschlag, kann auf Grund von Aenderungen des Auftragsvolumen, bei der Besichtigung nicht erkennbarer Umstaende oder anderen Gruende, die zu einem hoeheren Aufwand fuehren, zu einer Abweichung im Kostenvoranschlag vereinbarten Preises fuehren. Soweit als moeglich wird dies dem Kunden sofort zur Kenntnis gebracht.

Arbeitsbeginn:
Arbeitsbeginn jeweils nach Vereinbarung, Witterungsbedingte Verzoegerungen moeglich.

Fertigstellung:
Alle Arbeiten werden zu einem vorher festgelegten Termin fertig gestellt.
Witterungsbedingte Verzoegerungen verlaengern den Fertigstellungstermin.

Subfirmen:
Wir behalten uns das Recht vor, erteilte Auftraege ganz oder teilweise, zu den geltenden Bedingungen an andere Firmen weiterzugeben.
Umwelt- und Laermbelastungen:
Die meisten unserer Arbeiten verursachen Laerm, Staub und Gestank. Obwohl wir versuchen diese so gering wie moeglich zu halten, muessen diese bis zum  gesetzlich erlaubten Ausmaß vom Auftraggeber akzeptiert werden.
Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn ueber die bevorstehenden „Belaestigungen.“
Alle von den ueblichen Ruhezeiten abweichenden Regelungen und Vorschriften sind uns vor Anbotstellung, spaetestens aber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis zu bringen.

Gefahrenbereich:
Auf oeffentlichen Flächen wird der Gefahrenbereich von uns abgesichert und eventuell auch gesperrt,
notwendige Halteverbote und Straßensperren müssen vom Auftragsgeber organisiert werden.
Auf privaten Flaechen hat der Auftraggeber fuer die Freihaltung des Gefahrenbereiches zu sorgen.

Schaeden:
Alle Schäden die durch unser Handeln verursacht werden, werden wieder behoben, sofern es sich um vermeidbare Schäden handelt.
Die Behebung von Bagatellschäden wie z.b. an Rasenflächen erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.
Alle schützenswerte Sachen und Pflanzen die sich im Gefahrenbereich befinden, sind uns vor Anbotstellung, spätestens aber  vor Arbeitsbeginn anzuzeigen. Auch auf nicht sichtbare unterirdische bauliche Einrichtungen ist hinzuweisen.
Bei Nichteinhaltung dieser Hinweispflicht kann keine Gewährleistung übernommen werden.

Haftpflicht:
Alle Schaeden die wir nicht selbst beheben koennen sind durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt.
Im Falle eines Falles wird eine unverzugliche Schadensregulierung angestrebt.

Bezahlung:
Dienstleistungen sind spaetesten nach Beendigung der Leistung vor Ort zu bezahlen. Spaetere  Zahlungen mit Erlagschein sind  nur bei gesonderter Vereinbarung moeglich.
Bei Zahlungsverzug wird nach der 2. Mahnung  der gesamte Rechnungsbetrag plus saemtlicher Spesen einem Inkassobuero uebergeben.

Datenschutz:
alle Kundendaten werden nur für die Abwicklung unserer Dienstleistungen verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur auf  ausdruecklichem Wunsch zum Zwecke der Weitervermittlung an andere Firmen.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.

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